"Wer seine Rechte als Patientin und/oder Patient im Gesundheitssystem nicht kennt, kann sie auch nicht wahrnehmen!"
Ihre Rechte und Pflichten als Patientin und/oder Patient im Zusammenhang mit einer medizinischen Versorgung wurden mit dem am 26. Februar 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz zusammenfassend in einem Gesetz geregelt.
Patienten haben nicht nur einen Rechtsanspruch auf Behandlung, sie haben auch ein Recht darauf zu erfahren, was, warum und wie mit ihnen in der Arztpraxis oder im Krankenhaus geschieht und / oder geschehen ist.
Ärzte sind deshalb verpflichtet, ihre Patienten über die geplante Behandlung, Operationen, Therapie und die Wirkung von verordneten Medikamenten umfassend aufzuklären.
Nur ein informierter und aufgeklärter Patient kann sich an seiner Behandlung aktiv beteiligen und seine Rechte aber auch Pflichten verantwortungsbewusst wahrnehmen.
Insbesondere wenn der Verdacht auf einen Behandlungsfehler besteht ist der Rat eines erfahrenen Spezialisten / Fachanwaltes auf dem Gebiet des Medizinrechtes notwendig.
Seit nunmehr 20 Jahren ist die Rechtsanwaltskanzlei Steffen Thoms ausschließlich für Patientinnen und Patienten tätig. Diese Besonderheit (ausschließliche Vertretung von Patientinnen und Patienten) ermöglicht es unabhängig tätig sein zu können und so möglichen Interessenkonflikten zu entgehen.
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