„Strafrecht“
Der Strafverteidiger (Rechtsanwalt) ist ein unabhängiges, selbständiges Organ der Rechtspflege, d. h. er ist nicht an Weisungen durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft gebunden, sondern im Rahmen der geltenden Gesetze nur dem Interesse seines Mandanten verpflichtet.
Jeder Angeklagte darf bis zu 3 Verteidiger seiner Wahl beauftragen. Daneben kann das Gericht einen oder mehrere Pflichtverteidiger bestellen.
In jeder Phase des Strafverfahrens hat der einer Straftat beschuldigte Bürger (Beschuldigte) das Recht, einen Verteidiger beizuziehen.
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