
Patientenverfügung,
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung !!!
Die
meisten Bürger sind der Auffassung, dass ihr Ehepartner oder nahe Angehörige
Entscheidungen zu medizinischen Behandlungen treffen können, die dann
für die behandelnden Ärzte verbindlich sind.
Das ist nicht so!!!
Für den Fall, dass der Patient selber keine Entscheidungen mehr treffen
kann (z.B. Bewußtlosigkeit, fortgeschrittene Altersdemenz ....), haben
die behandelnden Ärzte ihr (ärztliches) Handeln nach dem mutmaßlichen
Willen des Patienten auszurichten.
Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten ist das Maß aller medizinischen
Entscheidungen. Ärzte haben grundsätzlich die Pflicht, das Leben
ihrer Patienten so lange wie möglich zu erhalten.
Ausschlaggebend für den behandelnden Arzt ist das, was der Patient vorher
mündlich oder aber schriftlich zum Ausdruck gebracht hat.
Gerade auf Grund der heute bestehenden sogenannten Apparatemedizin und den
damit verbundenen Möglichkeiten lebensverlängernder Maßnahmen
ist es umso notwendiger, seine Wünsche und Vorstellungen für diesen
Fall vorher so konkret wie möglich durch eine schriftliche Patientenverfügung
mitzuteilen, zu einem Zeitpunkt also, wo dies noch möglich ist.
Darüber
hinaus kann eine Patientenverfügung mit einer sogenannten Vorsorgevollmacht
verbunden werden. Die Vorsorgevollmacht kann dann von Bedeutung sein, wenn
dem Arzt die Angaben in der Patientenverfügung nicht ausreichend sind.
In der Vorsorgevollmacht kann auch eine Vertrauensperson (Ehepartner, Lebenspartner,
Freund) benannt werden, die bei der Findung des mutmaßlichen Patientenwillens
durch die behandelnden Ärzte dann zwingend mit einbezogen werden muss.
In
einer Vorsorgevollmacht können auch Vorkehrungen getroffen werden für
den Fall einer möglichen Betreuung. Die sogenannte Betreuungsverfügung
entfaltet ihre Wirkung erst, wenn ein vom Bürger oder Patienten möglicherweise
benannter Wunschbetreuer vom Gericht tatsächlich zum Betreuer bestellt
wurde.
Insgesamt
ist jedoch zu sagen, dass Gerichte und Betreuer eng an die geäußerten
Wünsche und Vorstellungen gebunden sind.
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